Schwimmen

Resolution der ARGE der Stadtsportverbände

August 19, 2019 Antrag

Antrag zur Resolution der ARGE der Stadtsportverbände Der Stadtrat möge beschließen, sich der Resolution der ARGE der Stadtsportverbände zur Sportförderung in Rheinland-Pfalz anzuschließen, dass Sportförderung entweder zur Pflichtaufgabe erklärt oder aber eine spezialgesetzliche Regelung eingeführt wird. Begründung In Art. 40 Abs. 4 der Landesverfassung werden das Land und die Kommunen verpflichtet, den Sport zu pflegen und zu fördern. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kommunen Sportprojekte realisieren wollen, die ADD dies jedoch mit Hinweis auf die Freiwilligkeit solcher LeistungenWeiterlesen