Resolution der ARGE der Stadtsportverbände

August 19, 2019 Antrag
Antrag zur Resolution der ARGE der Stadtsportverbände

Der Stadtrat möge beschließen, sich der Resolution der ARGE der Stadtsportverbände zur Sportförderung in Rheinland-Pfalz anzuschließen, dass Sportförderung entweder zur Pflichtaufgabe erklärt oder aber eine spezialgesetzliche Regelung eingeführt wird.

Begründung

In Art. 40 Abs. 4 der Landesverfassung werden das Land und die Kommunen verpflichtet, den Sport zu pflegen und zu fördern. Leider kommt es immer wieder vor, dass Kommunen Sportprojekte realisieren wollen, die ADD dies jedoch mit Hinweis auf die Freiwilligkeit solcher Leistungen und die schlechte finanzielle Situation der Kommunen abweist. Dies steht jedoch im Widerspruch zur Landesverfassung und beschneidet die Selbstverwaltung der Kommunen. Wir verweisen dazu als Beispiel auf den Schwimmsport: Die Zahl der Badetoten steigt, da viele Menschen nicht schwimmen können. Immer mehr Bäder geschlossen werden. Der Lehrplan der Schulen kann schon lange nicht mehr erfüllt werden.

Mit der Zustimmung zu der Resolution der ARGE sind keine Kosten für die Stadt verbunden, jedoch würde es helfen, den Sport in der Stadt zu unterstützen, der einen wichtigen Beitrag zum Miteinander in unserer Gesellschaft leistet.

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