Interessengemeinschaft für Obdachlose

August 30, 2019 Gesagt Getan
GESAGT

Am 26. August erhielten wir die Nachricht, dass die Koblenzer Interessengemeinschaft für Obdachlose neuerdings eine monatliche Gebühr in Höhe von 25 € für den Standort zahlen soll, bei dem sie den Obdachlosen Mittel verteilen.

GETAN

Das ist nun erledigt – uns erreichte eine E-Mail der Verwaltung mit folgendem Inhalt:

„… Wir hatten am Freitag telefonisch Kontakt bezüglich der Gebühren für die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone am Hauptbahnhof.

Wie telefonisch vereinbart, sende ich Ihnen noch eine E-Mail bezüglich des zukünftigen Ablaufs hinterher.

Folgender Ablauf hat das OB-Büro mit der Straßenverkehrsbehörde vereinbart.

Sobald Sie vom Ordnungsamt die Termine für die Sondernutzung vorliegen haben, können Sie diese an folgende E-Mail-Adresse weiterleiten.

E-Mail: svb@stadt.koblenz.de

Von der Straßenverkehrsbehörde erhalten Sie dann die Ausnahmegenehmigung. Es sind keine Gebühren fällig und die gezahlten 25,- Euro werden Ihnen in den kommenden Tagen zurückerstattet.

Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihren Einsatz  …“

 

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