GESAGT
Am 26. August erhielten wir die Nachricht, dass die Koblenzer Interessengemeinschaft für Obdachlose neuerdings eine monatliche Gebühr in Höhe von 25 € für den Standort zahlen soll, bei dem sie den Obdachlosen Mittel verteilen.
GETAN
Das ist nun erledigt – uns erreichte eine E-Mail der Verwaltung mit folgendem Inhalt:
„… Wir hatten am Freitag telefonisch Kontakt bezüglich der Gebühren für die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone am Hauptbahnhof.
Wie telefonisch vereinbart, sende ich Ihnen noch eine E-Mail bezüglich des zukünftigen Ablaufs hinterher.
Folgender Ablauf hat das OB-Büro mit der Straßenverkehrsbehörde vereinbart.
Sobald Sie vom Ordnungsamt die Termine für die Sondernutzung vorliegen haben, können Sie diese an folgende E-Mail-Adresse weiterleiten.
E-Mail: svb@stadt.koblenz.de
Von der Straßenverkehrsbehörde erhalten Sie dann die Ausnahmegenehmigung. Es sind keine Gebühren fällig und die gezahlten 25,- Euro werden Ihnen in den kommenden Tagen zurückerstattet.
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihren Einsatz …“