WGS-Fraktion beantragt Einführung in Koblenz
Seit dem 28. April 2020 gelten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO). RadfahrerInnen dürfen künftig ebenfalls den grünen Pfeil, der bisher nur Autos vorbehalten war, zum Abbiegen nutzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Diese dürfen dann aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus einem straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radweg abbiegen. Unabhängig davon kann es auch künftig einen gesonderten grünen Pfeil nur für Radfahrer geben.
Bereits Anfang 2019 wurde ein Test mit dem grünen Pfeil nur für Fahrradfahrer von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Zusammenarbeit mit mehreren Kommunen durchgeführt. Während die Autos an den roten Ampeln warten mussten, durften die Radfahrer an geeigneten Punkten abbiegen.
„Wir schlagen vor, den grünen Pfeil für Radfahrende an geeigneten Kreuzungen in Koblenz einzuführen“ so Torsten Schupp, Vorsitzender der WGS-Stadtratsfraktion.