Nächtliche Ampelabschaltung

September 24, 2019 Antrag, Gesagt Getan

GESAGT

Antrag der WGS-Stadtratsfraktion zu nächtlichen Ampelabschaltungen

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und inwieweit nachts Lichtsignalanlagen in Koblenz abgeschaltet werden können, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

Begründung:

Ampeln in verkehrsarmen Zeiträumen abzuschalten, kann die Lärmbelästigung für Anwohner reduzieren, da der Verkehr gleichmäßiger fließen kann, und auch der Kraftstoffverbrauch der Autos wird dadurch gesenkt. Ebenfalls wird der Energieverbrauch gesenkt.

Mögliches Kriterien für die Auswahl von Standorten kann die Verkehrsmenge, die Größe der Kreuzung und die Zahl der Straßen sein, die dort zusammentreffen, sowie die Sicherheit der Fußgänger. Um diese zu schützen, sollte überprüft werden, ob auch ausgeschaltete Anlagen als „schlafende Ampeln“ dienen können, die von den Fußgängern wieder bei Bedarf in Gang gesetzt werden können. Natürlich sollen durch das Abschalten keine Raserstrecken entstehen.

 

GETAN

Stellungnahme der Verwaltung

„Im Jahr 2012 fand eine umfangreiche Untersuchung der Verwaltung zum Thema Nacht-/Teilabschal- tung von Lichtsignalanlagen in Koblenz statt. Diese wird gemäß den Begründungen im Antrag auf heutige Aktualität überprüft und entsprechend fortgeschrieben. Die Verwaltung schlägt daher vor, in der Sitzung des Fachausschusses zum Ende dieses Jahres hier- über zu unterrichten.“

 

ERGEBNIS

Die Verwaltung hat alle 81 Lichtsignalanlagen (Ampeln) in Koblenz hinsichtlich einer nächtlichen Abschaltung überprüft und in einem Bericht dargestellt. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass sich keine weitere Anlage dafür eignet nachts abgeschaltet zu werden. Die Hauptgründe liegen in der Verkehrssicherheit.

Lichtsignalanalgen sind an Kreuzungen oder Einmündungen eingerichtet, um einen sicheren Vekehrsablauf aller Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Weiterhin werden Fußgängerschutzanlagen betrieben, die eine signalisierte Querung von Fußgängern ermöglichen.
Vor der Errichtung einer Ampel werden die geometrischen Randbedingen und die Verkehrsstärken eingehend geprüft. So dürfen z. B. Fußgänger ohne Ampel nicht mehr als zwei Fahrstreifen queren oder mehrstreifige Abbieger nicht ohne eine Signalisierung abbiegen. Auch sind die Erkennbarkeit einer Furt, die Beleuchtung und die Sichtverhältnisse zu betrachten.

Die in Koblenz eingesetzten Steuerungsverfahren berücksichtigen die geringen nächtlichen Verkehre durch eine besondere Auswahl von Signalprogrammen. So werden z.B. nachts kürzere Umlaufzeiten oder sogenannte Alles-Rot-Anlagen (schalten auf Grün wenn Fahrzeuge sich näheren) vorgesehen, um die Wartezeiten der Nebenrichtungen zu reduzieren. Weiterhin werden auf den großen Straßenachsen meist Grüne Wellen geschaltet. Auch diese führen zu einer Verstetigung des Verkehrs.

Untersuchungen der Versicherungswirtschaft zeigen weiterhin, dass bei Nachtabschaltungen die Unsicherheit an den Kreuzungen zunimmt und die Unfallschwere zunimmt. Auch ist die Reduzierung von Lärm und Schadstoffbelastung nicht immer gegeben. So müssen zum Teil einbiegende Fahrzeuge durch mehrmaliges Anfahren und Halten sich in die Kreuzung „vortasten“. Auch können die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge bei der Abschaltung einer Grünen Welle zunehmen.

Die Verwaltung rüstet immer mehr LichtsignalanlAgen hin zur energiesparenden LED-Technik um. Die Stromkosten sinken hierbei bei einer mittelgroßen Anlage von etwa 2.500 EUR pro Jahr auf etwa 300 EUR pro Jahr.

Neue LED-Fußgängerschutzanalgen haben einen jährlichen Strombedarf von etwa 200 EUR. Eine teilweise Abschaltung (z. B. als schlafende Ampeln) würde hier kaum zu Einsparungen oder Schadstoffreduzierungen führen, zumal die Fahrzeuge, wenn keine Fußgänger anfordern, Grün haben.

Aus dem o.a. Gründen kann daher dem Antrag nicht gefolgt werden.

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