Grüner Pfeil für abbiegende Fahrradfahrer
WGS-Fraktion beantragt Einführung in Koblenz Seit dem 28. April 2020 gelten neue Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO). RadfahrerInnen dürfen künftig ebenfalls den grünen Pfeil, der bisher nur Autos vorbehalten war, zum Abbiegen nutzen, auch wenn die Ampel auf Rot steht. Diese dürfen dann aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus einem straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radweg abbiegen. Unabhängig davon kann es auch künftig einen gesonderten grünen Pfeil nur für Radfahrer geben. Bereits Anfang 2019 wurde ein TestWeiterlesen